Fachschule Heilerziehungspflege (HEP)

Aufnahmevoraussetzungen

In die Fachschule Heilerziehungspflege kann aufgenommen werden, wer folgende  Bedingungen nachweist:
  1. den Sekundarabschluss I oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand und

    a) den erfolgreichen Besuch der einjährigen Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege, Schwerpunkt Persönliche Assistenz

    b) eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung (z. B. Sozialassistentin/Sozialassistent) und den Berufsschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand oder
  2. eine Hochschulzugangsberechtigung und ein einschlägiges Praktikum von mindestens 400 Zeitstunden.


Dauer und Gliederung der Ausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre und wird entweder im dualen System oder in Schul- und Praxisblöcken absolviert. Die Elisabeth-Selbert-Schule hat sich ab dem Schuljahr 2024/2025 für das duale System entschieden.

Der Unterricht findet am Montag und Dienstag mit je ca. 8-10 Schulstunden statt. Die Praxiszeiten in der Einrichtung gelten mit drei Tagen je 8 Std. (24 Zeitstunden) als ausgelagerter Unterricht.


Ausbildung im berufsbezogenen Lernbereich - Praxis

Während des Bildungsganges wird zusätzlich eine praktische Ausbildung von mind. 1500 Zeitstunden durchgeführt. Die praktische Ausbildung ist vorrangig in den Bereichen Pflege, Bildung und Erziehung abzuleisten. Es ist ein Arbeitsvertrag über mind. 24 Std. mit einer geeigneten Einrichtung erforderlich.

Die praktische Ausbildung ist sehr wichtig, daher sind Fehlzeiten im Praktikum nachzuholen. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften in einer Note für das Fach „Berufsbezogener Lernbereich Praxis“ zusammengefasst. Die Module sind wie folgt vorgesehen:
  • Modul P 1 Grundlegende heilerzieherische Assistenzangebote entwickeln, umsetzen und reflektieren
  • Modul P 2 Differenzierte heilerziehungspflegerische Assistenzangebote entwickeln, umsetzen und evaluieren
  • Modul P 3 Leitungsverantwortung übernehmen

Der Nachweis über den Immunschutz nach der Biostoffverordnung ist vor dem Beginn des Praktikums zu erbringen.


Dauer

3 Jahre


Abschlüsse und Berechtigungen

Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung an der Fachschule Heilerziehungspflege wird die Berufsbezeichnung staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger verliehen. Außerdem wird die Berechtigung erworben, den Titel „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin (Bachelor Professional in Sozialwesen)“ oder „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger (Bachelor Professional in Sozialwesen)“ zu führen.

Die Fachhochschulreife wird mit dem Abschluss erlangt.

Mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Ausbildung wird zugleich die Zugangsberechtigung für die weiterführende Ausbildung an der Fachschule Heilpädagogik zur staatlich anerkannten Heilpädagogin/zum staatlich anerkannten Heilpädagogen erworben.


Ausbildung am Standort

Thibautstraße 11
31787 Hameln
Tel.: 0 51 51/40 30 5 -0
Fax: 0 51 51/40 30 5-33


Ihre Ansprechpartnerin

Bildungsgangleiterin Andrea Musial
E-Mail: verwaltung.thibautstrasse@ess-hameln.de


Dokumente


Formular zur Anmeldung als PDF
Anmeldeformular

Flyer zum Bildungsgang
Flyer der dreijährigen Fachschule Heilerziehungspflege

Nachweis eines ausreichenden Immunschutzes nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
Biostoffverordnung

TERMINE
keine Veranstaltungen vorhanden