Einjährige Berufsfachschule Gastronomie (BFG)
Standort Münsterkirchhof
Tel.: 0 51 51 93 78 -0
Fax: 0 51 51 93 78-50
Ihre Ansprechpartner/in
Abteilung Ernährung
Frau Ideker sowie Frau Graneß und Frau Dr. Kütemeyer
Münsterkirchhof 6
31785 Hameln
Tel.: 05151 9377-10
Aufnahmevoraussetzungen
In die Berufsfachschule Gastronomie kann aufgenommen werden, wer über einen Hauptschulabschluss verfügt.
Ziele
Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen und Arbeitstechniken in der gastronomischen Ausbildung.
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Praktische Ausbildung
Neben dem fachpraktischen Unterricht wird ein vierwöchiges Praktikum in gastgewerblichen Betrieben durchgeführt.
Dauer
1 Jahr
Stundentafel
Unterrichtsstunden pro Woche 36
- Deutsch/Kommunikation 2 Wochenstunden
- Englisch/Kommunikation 2 Wochenstunden
- Politik 2 Wochenstunden
- Sport 1 Wochenstunde
- Religion 1 Wochenstunde
- Fachtheorie mit Lernfeldern 10 Wochenstunden
- Fachpraxis mit Lernfeldern 18 Wochenstunden
Es wird eine praktische und theoretische Leistungsprüfung durchgeführt.
Abschlüsse und Berechtigungen
- Bei einem erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule Gastronomie kann dieses Jahr als 1. Ausbildungsjahr in einem gastronomischen Ausbildungsberuf anerkannt werden.
- Wird die Berufsfachschule Gastronomie mit einem Notendurchschnitt von 3,0 abgeschlossen, besteht die Möglichkeit, den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss bzw. unter bestimmten Voraussetzungen den Erweiterten Sekundarabschluss I zu erwerben, wenn die Klasse 2 der zweijährigen Berufsfachschule Hauswirtschaft (BFH II) erfolgreich abgeschlossen wird.
Wichtig: Für die Anmeldung zu diesem Bildungsgang ist es erforderlich, dass Sie ein Beratungsgespräch in der Agentur für Arbeit nachweisen können.